Düsseldorfer Tabelle 2019
Die neue Düsseldorfer Tabelle 2019 passt sich an die Vorgaben der Mindestunterhaltsverordnung an, der monatliche Mindestunterhalt für die Kinder der ersten Altersstufe beträgt nunmehr Euro 354,00, für Kinder der zweiten Altersstufe Euro 406,00 und für Kinder der dritten Altersstufe Euro 476,00.
Ab Juli 2019 soll das Kindergeld um jeweils Euro 10,00 angehoben werden.
Ab Juli 2019 soll das Kindergeld um jeweils Euro 10,00 angehoben werden.
Eingestellt am 04.12.2018
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