Vorsorgevollmacht
- Wer verwaltet das Vermögen?
- Wer erledigt die Bankgeschäfte?
- Wer organisiert Pflegedienste oder sucht einen Platz in einem Senioren- oder Pflegeheim?
- Wer kümmert sich um die ärztliche Versorgung, auch bei Operationen und medizinischen Maßnahmen?
In einer solchen Vollmacht ist zunächst ausdrücklich die Person zu benennen, die für Sie tätig werden kann und darf. Eltern und Kinder sind im Falle der Geschäftsunfähigkeit nicht automatisch berechtigt, Erklärungen als Bevollmächtigte abzugeben. Sie dürfen dies nur, wenn sie durch eine Vollmacht ausdrücklich zur Vertretung ermächtigt sind oder gerichtlich als Betreuer bestellt wurden.
Grundsätzlich ist zur Erteilung einer Vollmacht keine bestimmte Form erforderlich. Der Bevollmächtigte muß allerdings Art und Umfang seiner Vertretungsbefugnis beweisen, so dass eine derartige Vollmacht schriftlich verfasst werden soll.
Eine notarielle Beurkundung ist nicht notwendig, es sei denn, die Vollmacht erstreckt sich auch auf Grundstücksgeschäfte.
Unbedingt erforderlich ist selbstverständlich die Unterschrift des Vollmachtgebers. Das Papier sollte außerdem mit Datum versehen sein. Um späteren Einwendungen vorzubeugen, sollte die Vollmacht gelegentlich, d.h. von Jahr zu Jahr durchgesehen und deren Weitergeltung auf dem Formular schriftlich bestätigt werden.
Je nach Inhalt der Vollmacht erhält der Bevollmächtigte konkrete Anweisungen zur Durchsetzung der eigenen Wünsche und Vorstellungen.
Selbstverständlich muß der Bevollmächtigte Bescheid wissen, was auf ihn zukommt. Der Inhalt der Vollmacht ist deshalb mit ihm abzusprechen und sicher zu stellen, dass er auch im Fall der Fälle bereit ist, die Verantwortung zu übernehmen.